Nutzen Sie das Portal als einen vertraulichen Kommunikationskanal, um Hinweise zu Verstößen abzugeben, welche im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der orka Partnerschaft mbB stehen. Weiterführende Hinweise finden Sie in der Hinweisgeberrichtlinie.
Wir nehmen jeden Hinweis ernst und gehen jeder Nachricht gründlich und gewissenhaft nach.
WICHTIG: Im Rahmen der Meldung werden Ihnen Zugangsdaten (Vorgangsnummer und Passwort) mitgeteilt, um eine Kommunikation über das elektronische Hinweisgebersystem zu ermöglichen. Bitte notieren Sie sich die Zugangsdaten. Lediglich auf diese Weise können sie auf den Kommunikationskanal des Hinweisgebersystems zugreifen.
Die Meldestelle ist besetzt mit folgenden Personen:
Wir nehmen jeden Hinweis ernst und gehen jeder Nachricht gründlich und gewissenhaft nach.
WICHTIG: Im Rahmen der Meldung werden Ihnen Zugangsdaten (Vorgangsnummer und Passwort) mitgeteilt, um eine Kommunikation über das elektronische Hinweisgebersystem zu ermöglichen. Bitte notieren Sie sich die Zugangsdaten. Lediglich auf diese Weise können sie auf den Kommunikationskanal des Hinweisgebersystems zugreifen.
Die Meldestelle ist besetzt mit folgenden Personen:
- Dr. Bastian Mehle
- Dr. Dominika Stachurski, LL.M.
- Gereon Conrad, LL.M.
Hier können Sie die Hinweisgeberrichtlinie einsehen: Hinweisgeberrichtlinie
Hier können Sie die Datenschutzerklärung von orka Partnerschaft mbB einsehen: Datenschutzerklärung
Hier können Sie die Datenschutzerklärung von orka Partnerschaft mbB einsehen: Datenschutzerklärung
Hinweis auf externe Meldestellen (§ 13 Abs. 2 HinSchG)
Neben der Möglichkeit, Meldungen zu Hinweisen an unsere eigene Meldestelle zu richten, haben Hinweisgebende nach dem HinSchG alternativ die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Weiterführende Informationen zu den Möglichkeiten, sich an externe Meldestellen zu wenden, sind auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz erhältlich:
• Meldeverfahren des Bundes
• Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
• Meldeverfahren des Bundes
• Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Sofern Sie dies nicht wünschen, werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben (Sie können also eine anonyme Meldung abgeben).
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selbst zusätzlich schützen können
- Bitte nutzen Sie keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.
Allgemeine Hinweise
Bitte ordnen Sie auf der nächsten Seite Ihren Hinweis einer der Kategorien zu. Eine Zuordnung zu einer Kategorie ist jedoch nicht verpflichtend. Sofern Ihr Hinweis in keine der Kategorien passt, oder Sie keine Einordnung vornehmen können bzw. möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, die Kategorie „Sonstiges“ auszuwählen. Die Bearbeitung von Hinweisen hängt nicht von deren Einordnung in eine bestimmte Kategorie ab, sondern erfolgt auf jeden Fall.