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Korruption →
Davon erfasst ist insbesondere
  • das Versprechen/ die Gewährung von persönlichen Vorteilen an Amtsträger (wie z.B. Bürgermeister) für deren Dienstausübung oder
  • Versprechen/ die Gewährung oder die Annahme von persönlichen Vorteilen an/ von Geschäftspartner/n im In- oder Ausland, um im Wettbewerb bevorzugt zu werden.


Eigentums-/ Vermögensdelikte zum Nachteil oder zum angeblichen Vorteil des Unternehmens →
Hierzu zählen zum Beispiel folgende Delikte:
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum (z.B. durch Einbehalten von Unternehmensgeldern)
  • Betrug (z.B. durch falsche Abrechnung gegenüber der internen Personalabteilung, oder gegenüber Geschäftspartnern)
  • Untreue (z.B. durch Zweckentfremdung von Unternehmensgeldern)
  • Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung (z.B. durch Vortäuschung einer Unterschrift oder durch „Verschwindenlassen“ eines unterzeichneten Geschäftsdokuments)
  • Sachbeschädigung (z.B. durch Zerstörung von Unternehmenseigentum)

Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen Vorschriften, welche einen wirksamen (unverfälschten) Wettbewerb auf dem Markt sicherstellen sollen.
Besonders schwere Verstöße sind i.d.R. gegeben, wenn
  • mit einem Konkurrenten Preise, Kundendaten oder die Geschäftsstrategie ausgetauscht werden, oder
  • dem Abnehmer vorgegeben wird, beim Weiterverkauf einen bestimmten Mindestpreis zu verlangen oder UVP für verbindlich erklärt werden, oder
  • mit anderen Unternehmen beschlossen wird, einen bestimmten Kunden oder Lieferanten zu boykottieren.

Handelskontrollen →
Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen einschließlich der Vorgaben aus embargorechtlichen Regelungen sowie zollrechtlichen Vorschriften.
Geldwäsche →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
Daten- und Informationsschutz →
Dies betrifft Verstöße gegen Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz personenbezogener Daten. Erfasst davon sind insbesondere:
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Verarbeitung von Daten
  • der unzureichende Zugriffsschutz auf Daten und Informationen

Verstöße rund um Ihr Arbeitsverhältnis →
Insoweit kommen insbesondere folgende Verstöße in Betracht:
  • Arbeitsschutz/ -sicherheitsverstöße (z.B. Arbeitszeitverstöße oder Verstöße gegen das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, gegen Vorgaben nach den Unfallverhütungsvorschriften)
  • Verstöße gegen Vorgaben zu gesetzlichen Entgeltvorschriften (z.B. Mindestlohn) oder zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Diskriminierung und Belästigungen (z.B. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)

Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst die Verhinderung jeglicher Umweltschäden, die durch Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben verursacht werden. Insbesondere sind davon erfasst: zum Beispiel:
  • illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • rechtswidrige Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung

Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Davon erfasst ist insbesondere der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt (z.B. durch unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, oder Prüfprotokollen).

Berufsrecht →
Verstöße gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und/ oder die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und sonstige berufsrechtsbezogene Beschwerden.
Sonstiges →